Die Berechtigung zur Teilnahme an Fechtturnieren ist für Kinder von großer Bedeutung. In Deutschland wird die Zulassung zu einem Wettkampf nach Vorlage des Fechtpasses, der FIE-Lizenz und bei Minderjährigen eines ärztlichen Attestes ermöglicht. Im Fechtpass wird die bestandene Turnierreifeprüfung dokumentiert. Der formale Ablauf der Prüfung wie auch die Ausbildung bis zur Prüfung ist den Landesverbänden des DFB überlassen.
Die Sportordnung des DFB gibt verbindliche
Richtlinien vor:
Die Turnierreifeprüfung besteht aus zwei Teilen:
a) der Eignungsprüfung,
b) der Wettkampfprüfung.
Die bestandene Turnierreifeprüfung wird im Fechtpass bescheinigt.
Die Eignungsprüfung
Die Wettkampfeignung (Wettkampfreife) ist nach theoretischen und
praktischen Anforderungen zu prüfen, und zwar
a) auf sportlich faires und korrektes Verhalten auf der Kampfbahn,
b) auf Beherrschung fechtspezifischer Grundtechniken und elementarer
Kenntnisse der Wettkampfregeln,
c) auf Kenntnis der Schutzbestimmungen und Pflege der
Fechtausrüstung.
Wettkampfprüfung
1) In ein bis zwei Freigefechten mit fremden Gegnern hat der
Prüfling zu zeigen, daß er die schulgerechten Fechthandlungen
beherrscht und anzuwenden weiß, wobei besonders auf gute
Körperhaltung zu achten ist. Ausnutzung fechterischer Situationen,
die Präparation und ein sauberer Fechtstil sollen vor allem bewertet
werden.
2) Es werden weder Treffer noch Leistungspunkte gezählt. Der Prüfer
stellt fest, ob die Wettkampfreife nach diesen Richtlinien vorhanden
ist.
Sowohl auf den theoretischen als auch auf den praktischen Prüfungsteil werden alle Anfänger bei uns intensiv vorbereitet. Spätestens zur Anfängerprüfung muss dann auch die Ausrüstung vollständig sein, so dass nach erfolgreicher Prüfung einer Teilnahme an ersten Fechtturnieren nichts mehr im Wege steht.